Recht und Gesetz im Tierschutz

Tierschutzgesetz

Erster Abschnitt
Grundsatz

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1 

Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Quelle Tierschutzgesetz


 

Tierschutz-Hundeverordnung

Quelle

Nicht amtliches Verzeichnis:


Sind Tiere Sachen?

„Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch die besonderen Gesetze geschützt. […]

Die Vorschrift klingt für den unbefangenen Leser auf das erste Lesen recht gut, entpuppt sich aber unter der „juristischen Lupe“ als Etikettenschwindel.

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Hobbyzüchter oder Unternehmer?

Wann ist ein Hundezüchter als „Unternehmer“ im Sinne des Kaufrechts anzusehen ?

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Gewerbsmäßige /gewerbl. Hundezucht

Wann gilt eine Hundezucht als gewerblich und oder gewerbsmäßig. Gewerbsmäßige/gewerbl. Hundezucht

Zwischen einer gewerbsmäßigen und einer gewerblichen Hundezucht bestehen erhebliche Unterschiede.

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