§ 11 Tierschutzgesetz

§ 11 Tierschutzgesetz

Vor einigen Jahren wurden noch Quarantäneräume gefordert (selbst für Hunde, die ausschließlich aus Deutschland aufgenommen wurden). Diese wurde vom VetAmt überprüft und abgenommen.
Selbst einige Pflegefamilien mussten den § 11 TschG nachweisen (in einigen Bundesländer).
Das waren noch Zeiten … da wurde Tierschutz noch überprüft 😉 und das war auch OK! und sollte auch heute gängige Praxis sein.

Manchmal glaube ich sogar, dass die Behörden keinen Überblick mehr haben. Vereine sprießen doch wir Pilze aus dem Boden. Dass der § 11 bei allen vorhanden ist, wage ich ebenfalls zu bezweifeln.

Heute erhält z.B. ein Großzüchter mit mehr als 50 Zuchthunden den § 11 TschG, wofür ich absolut kein Verständnis habe.

Ach ja, wer hinterfragt z.B., ob eine Gemeinnützig vorliegt?
Viele sind immer noch der Meinung, dass ein „e.V.“ hinter der Vereinsbezeichnung dies beinhaltet, das ist aber nicht so.

Im Besonderen § 11 TSchG Abs.1 (5) und Abs. 8 (5) wo werden die tatsächlich angewandt?

Quelle und weitere Informationen

https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__11.html

WELPENFABRIK – Welpenproduktion

WELPENFABRIK – Welpenproduktion

PUPPY FACTORY  – WELPENFABRIK – BILLIGWELPEN

(Tonaufnahme)

 http://www.animalsaustralia.org/take_action/puppy-factory-rescue


Auch zu diesem Beitrag möchten wir Sie einladen, lassen Sie die Lautsprecher eingeschaltet und lernen die Hundemütter von unzähligen Welpen kennen.

Broodfokker –   Übersetzung

Quelle und Informationen: Wikipedia


und sagen Sie bitte nicht: Australien ist weit weg und glauben Sie bitte nicht, in Deutschland gibt es nur Züchter und keine Welpenproduzenten. Vielleicht nicht in  der gezeigten Größenordnung. Auch in Deutschland müssen leider immer noch Zuchthunde so leben.

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Mit ihnen wird Geld, viel Geld verdient, denn die gewerbliche Hundezucht ist auch hier legal. Die Hunde bzw. Tiere haben vielleicht einen kleinen Vorteil und zwar den, dass laut Tierschutzgesetz Vorschriften, die eingehalten werden sollten.

Tierschutzgesetz

 

§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Zweiter Abschnitt Tierhaltung

§ 2      Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
  1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
  2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
  3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

und § 2a

In Zwinger und Käfigen werden die Zuchthunde gehalten, für die Welpenkäufer oft sichtbar.

 Wie sollen Welpen, die unter diesen Verhältnissen geboren werden und aufwachsen müssen, Prägung erfahren?

Denken und sagen Sie bitte nicht, dass Sie mit dem Kauf eines dieser Welpen Leben retten. Das Leben dieses einen Welpen, vielleicht, wenn er nicht krank ist oder wird.

Denken und handeln Sie bitte so, dass Sie die Welpenproduktion und das Leiden dieser Zuchthündinnen und der –rüden verhindern.

Kaufen Sie keine Billigwelpen, kaufen Sie keine Welpen aus zweifelhafter Herkunft, kaufen Sie keine Welpen, die aus nicht verantwortungsvoller ‚Zucht‘, die aus der gewerblichen oder Hobbyvermehrung stammen.

Kaufen Sie bitte nicht aus Mitleid!

Unterstützen Sie uns und die GsD immer mehr werdenden Tierfreunde, denen die Aufklärung ebenso am Herzen liegt.

Zum Schutz der Zuchttiere, zur Verhinderung von Elend und Leiden von Lebewesen.

Auch die nachfolgenden Links haben Ihre Aufmerksamkeit verdient.
Wie schon geschrieben, auch in Deutschland gibt es gewerbliche und Hobby-Welpenproduzenten, Welpen, die in Geschäften angeboten werden, den Handel via Internet-Plattform und den Verkauf aus dem Kofferraum.

Ihr Team von Augen auf beim Welpenkauf.de und Billigwelpen.de


Welpenstuben und die Lebensräume der Zuchthunde, die mehr als nachdenklich machen sollten, die zum Handeln geradezu schreien.

Weitere Quellen:

http://www.animalsaustralia.org/puppies

http://www.animalsaustralia.org/take_action/puppy-factory-supply-chain

http://www.animalsaustralia.org/

http://www.bit.ly/

http://www.bit.ly/PuppyFactories

http://www.animalsaus.org/

http://www.animalsaus.org/b26

http://bing.com/translator

https://www.youtube.com/watch?v=V8RtTIP36Zo&app=desktop

https://www.youtube.com/watch?v=NXxPV–gl1c 

https://www.youtube.com/watch?v=8L8ehecRFWc

Vermeherzuchthunde – wie sie leben

diverse Rassen bei unseren westlichen Nachbarn (BE)

https://www.youtube.com/watch?v=NXxPV–gl1c

https://www.youtube.com/watch?v=Hd5vi-milns

Belgische Reportage over broodfok (Hond in een Zak)

https://www.youtube.com/watch?v=mhnarmy9aZA

Ein Hundemarkt in Polen

https://www.youtube.com/watch?v=ts_RsEQgids

 

 

 

 

 

Keine Tiere unterm Weihnachtsbaum

 

 

 

 

Tierschutzgesetz: Änderung zum 01.08.2014

Tierschutzgesetz: Änderung zum 01.08.2014

Pressemitteilung Nr. 304 vom 13.12.13 Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz: Was sich im Jahr 2014 ändert

Auch im Jahr 2014 werden für Verbraucherinnen und Verbraucher wieder einige Änderungen in Kraft treten. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) informiert über die wichtigsten gesetzlichen Änderungen im kommenden Jahr.

Ernährung, Tierschutz und Tiergesundheit
Den Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung reduzieren

Am 1. April 2014 tritt die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes in Kraft. Ziel der Novelle ist es, den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung deutlich zu minimieren. Die neuen Regelungen ermöglichen es, sowohl den Tierhaltern selbst als auch den Überwachungsbehörden, die Therapiehäufigkeit mit Antibiotika in einem Betrieb zu beurteilen und mit anderen Betrieben zu vergleichen. Auf dieser Grundlage können die Überwachungsbehörden Tierhalter, wenn es notwendig ist, zu Prüfungen und Maßnahmen verpflichten. Darüber hinaus enthält die AMG-Novelle verschiedene Ermächtigungsgrundlagen, zum Beispiel für Anwendungsverbote für bestimmte Tierarzneimittel. www.bmelv.de/antibiotikaresistenz

Neues Tierschutzgesetz nimmt Tierhalter in die Pflicht

Ab dem 1. August 2014 bedarf es einer Genehmigung für die gewerbliche Hundeausbildung: Ziel dieser Regelung im Dritten Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes ist es, im Sinne der Tiere und des Tierschutzes Mindestqualitätsstandards sicherzustellen. Außerdem muss die entgeltliche Einfuhr von Wirbeltieren, darunter auch Haustiere, künftig von der Behörde erlaubt werden. Damit soll unter anderem der unseriöse Handel mit Welpen bekämpft werden. Zudem muss jeder, der ab dem 1. August 2014 gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handelt – wie zum Beispiel mit Hunden, Katzen, Schweinen oder Rindern – dem künftigen Tierhalter schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres mitgeben. Nutztierhalter müssen darüber hinaus mit dem neuen Tierschutzgesetz ab dem
1. Februar 2014 eine tierschutzbezogene Eigenkontrolle durchführen und Tierschutzindikatoren erheben und bewerten. www.bmelv.de/tierschutzgesetz

Mehr Schutz von Tieren für Versuchszwecke

Mit dem 1. Januar 2014 treten weitere Regelungen zum Schutz von Tieren, die zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden, in Kraft. Damit gelten künftig bessere Haltungsbedingungen für Versuchstiere, darunter auch die Verpflichtung zur Bestellung eines Tierschutzbeauftragten oder die Einrichtung von Tierschutzausschüssen und Sachkundeanforderungen in Betrieben, die Versuchstiere halten. Zudem treten neue Meldeverpflichtungen über die Verwendung von Versuchstieren in Kraft. Neu ist insbesondere die Meldung des Schweregrades der Versuche. www.bmelv.de/tierschutzgesetz

Tierseuchen besser vorbeugen und bekämpfen

Zum 1. Mai 2014 löst das Tiergesundheitsgesetz das bisherige Tierseuchengesetz ab. Das Tiergesundheitsgesetz übernimmt bewährte Vorschriften zur Tierseuchenbekämpfung, setzt aber verstärkt auf Prävention. Es gelten neue Regelungen zum vorbeugenden Schutz vor Tierseuchen, deren Bekämpfung sowie zur Verbesserung der Überwachung. So wird zum Beispiel der Personenkreis erweitert, der eine anzeigepflichtige Tierseuche anzeigen muss. Neben den Amtsveterinären sind das zum Beispiel auch Tiergesundheitsaufseher, Veterinäringenieure, amtliche Fachassistenten und Bienensachverständige. Das neue Tiergesundheitsgesetz ermöglicht über eine Verordnungsermächtigung die Durchführung eines Monitorings über den Gesundheitsstatus von Tieren: Durch die regelmäßige Untersuchung repräsentativer Proben können Gefahren für die Tiergesundheit frühzeitiger erkannt werden. Das vereinfacht unter anderem die Errichtung von Schutzgebieten. Das sind Gebiete, die weitgehend frei sind von bestimmten Krankheiten und für die strengere Kriterien gelten, wenn Tiere dorthin verbracht werden sollen. Zudem wurde mit dem Tiergesundheitsseuchengesetz die Rolle des Friedrich-Loeffler-Instituts gestärkt. www.bmelv.de/tiergesundheitsgesetz

Quelle: BMEL – Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz